Der Wirtschaftsrat besteht aus dem Pfarrer als dem Vorsitzenden und aus weiteren drei bis acht Mitgliedern, je nach Größe der Pfarre. Der Wirtschaftsrat ist als gesetzlicher Vertreter und Verwalter des kirchlichen Vermögens im Namen der Pfarre der bisherigen Pfarrkirche der rechtsfähigen pfarrlichen Stiftungen der Pfarrpfründe und sonstigen Pfründe in der Pfarre, soweit dies in dieser Ordnung vorgesehen ist, und der Filialkirchen, wenn für diese keine eigenen Verwaltungsorgane bestehen, tätig. (Aus dem Verordnungsblatt der Diözese, 29.8.2011)